Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt Einzelauskünfte über Adressen.
Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt.
Adressauskünfte können schriftlich oder per Mail gemeindeverwaltung@buenzen.ch angefragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erhalten. Ein Interessensnachweis ist immer erforderlich.
Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.- (§ 23 Abs. 1d der Register- und Meldeverordnung, RMV)
Abteilung