Hauptaufgaben:
- Anmeldungen / Abmeldungen / Adressänderungen
- Wohnsitzbescheinigungen / Heimatausweise
- Anträge für Identitätskarten
- Gesuche für Erteilung / Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Für Ihre An- und Abmeldung oder Adressänderung in unserer Gemeinde steht Ihnen das Portal eUmzugCH zur Verfügung:
Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich, hier ist zwingend das persönliche Vorsprechen notwendig!
An- und Abmeldungen von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrenntem Wohnsitz ist der Abteilung Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sich auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichts vorzulegen. Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt!
Portal Drittmeldepflicht für alle Liegenschaftsverwaltungen sowie privaten Vermieter.