Mitteilung vom
12.02.2026
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- Siegrist, Beat, 1968, von Menziken AG, 5624 Waldhäusern, Bünzerstrasse 1
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.