Mitteilung vom
20.11.2024
Sind Sie LiegenschaftsbesitzerIn, Liegenschaftsverwaltung oder LogisgeberIn? Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) müssen Einzüge, Umzüge sowie Wegzüge von UntermieterInnen, LogisnehmerInnen und MieterInnen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Unter folgendem Link können Sie einen Wechsel melden: www.drittmeldung.ch