Mitteilung vom
04.12.2025
Sind Sie ein/e Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber/in?
Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) müssen Einzüge, Umzüge sowie Wegzüge von Untermieter/innen, Logisnehmer/innen und Mieter/innen den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Unter folgendem Link können Sie den Wechsel melden: www.drittmeldung.ch