Nachtruhe einhalten

Mitteilung vom
04.09.2024

Die Bevölkerung wird auf die geltenden Zeiten für die Nachtruhe aufmerksam gemacht. Gemäss § 10 des Polizeireglementes ist in Wohngebieten (oder auf Wohngebiete einwirkende Gebiete) von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weidenglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Besten Dank für das Verständnis.