Adressänderung / Umzug
Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Bünzen persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.
Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Heimatschein oder Heimatausweis (beim Zuzug)
- Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
- Kopie CH-Krankenkassenpolice
- Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)
Sie erhalten nach der Mutation im Einwohnerregister eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung.
AusländerInnen
- Ausländerausweis
- Pass
- Kopie Arbeitsvertrag (bei ausser kantonalem Zuzug)
- Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
- Kopie CH-Krankenkassenpolice
- Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)
Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau wird die Adressänderung auf Ihrem Ausländerausweis vornehmen. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausweis geändert wurde und Sie diesen gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr abholen können.
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.
Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Hauptwohnsitzbestätigung
- Ausländerausweis
- genaues Ausreisedatum
- vollständige Adresse im Ausland
- Zustelladresse in der Schweiz
Informationen Auslandschweizer
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.