Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.
Identifikation bzw. Personaliennachweis
Wird erstmals ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Für die erstmalige Identifikation wird bei den Einwohnerdiensten eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Nicht vergessen: Nothelferausweis im Original mitbringen!