Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024

Mitteilung vom
13.11.2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024 veröffentlicht. 

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024

  2. Genehmigung eines Kredites im Betrag von CHF 52'000.00 für das Dorffest 2025

  3. Genehmigung eines Kredites im Betrag von CHF 30'000.00 für die Neuuniformierung und Teilneuinstrumentierung der Musikgesellschaft Bünzen

  4. Genehmigung eines Kredites im Betrag von CHF 202'000.00 für die Anschaffung und den Aufbau von Schul-Containern (Schulraumerweiterung)

  5. Genehmigung des Beitrittes zum Gemeindeverband «RIF Oberes Freiamt» sowie den entsprechenden Satzungen und dem zugrundeliegenden RIF-Konzept

  6. Rückweisung des Benützungsreglementes Gemeindeliegenschaften

  7. Genehmigung des Budgets 2025

Von den 796 Stimmberechtigten haben 133 an der Versammlung teilgenommen. Für die abschliessende Beschlussfassung wären 160 Stimmen nötig gewesen.

Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 16. Dezember 2024