Online-Schalter
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Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.
Beglaubigung von UnterschriftenFolgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)
Die Gebühr für die Ausstellung einer Unterschriftenbeglaubigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)
Beglaubigung von KopienFolgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Gemeindekanzlei wird eine Farbkopie davon erstellen und diese beglaubigen
Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.- für jede weitere Seite (§ 6 Abs. 1b Dekret über den Notariatstarif) -
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Benützungsgesuch Schulanlage
Es können folgende Räumlichkeiten gemietet werden:
- Mehrzweckhalle
- Foyer
- Küche MZH
- Probelokal 1
- Bühne
- Gewölbekeller (kann nur auf Anfrage gemietet werden)
- Rebhaus
Sie können das Benützungsgesuch Schulanlage ausfüllen und der Gemeindekanzlei Bünzen zustellen.
Es ist aber auch möglich, eine Reservation über unser Reservationssystem zu tätigen.
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Benützungsreglement für die Schul- und Mehrzweckanlage
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Betreibungsregisterauszug
Die Gemeinde Bünzen ist dem regionalen Betreibungsamt Waltenschwil angeschlossen.
Adresse:
Regionales Betreibungsamt
Gemeindehaus, 1. Stock
Banneggweg 1
5622 WaltenschwilTel: 056 619 18 36
E-Mail: betreibungsamt@waltenschwil.ch
Ein persönlicher Betreibungsregisterauszug kann vor Ort am Schalter ohne Terminvereinbarung bezogen werden. Der Auszug kostet Fr. 18.00 und ist direkt bar oder mit Karte zu bezahlen.
Für schriftliche Bestellungen benötigt das Betreibungsamt folgende Angaben: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum. Der Auszug wird inkl. der Rechnung per Post zugestellt.
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Buch "Bünzen - ein Blick zurück"
Im Jahr 2000 hat das Atelier Küttel im Auftrag des Gemeinderates und unter Mitwirkung von vielen Bünzerinnen und Bünzern ein grossartiges Zeitdokument, das Buch "Bünzen - ein Blick zurück", erschaffen und gestaltet. Viele Personen haben sich für ein Gespräch Zeit genommen, in alten Dokumenten gestöbert und ihre Fotoalben geöffnet. Sie haben dadurch zum Gelingen des Werkes wesentlich beigetragen. Alte Häuser, Mauern, Plätze - Geschichten und wertvolle Erinnerungen werden wach. Ein Buch zum Nachschlagen und Nachdenken für Gross und Klein, von gestern, wertvoll für heute und morgen, als Brücke zwischen Jung und Alt.
Das Buch "Bünzen - ein Blick zurück" ist bei der Gemeindekanzlei Bünzen gratis erhältlich.
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Einbürgerung
Hier finden Sie das Merkblatt zum Einbürgerungverfahren. Dieses richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer, welche sich in der Schweiz einbürgern lassen möchten und im Kanton Aargau wohnen. Es enthält die wichtigsten Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Aargau, informiert über die ersten Schritte und ermöglicht eine Übersicht über das Einbürgerungsverfahren und die daraus entstehenden Kosten.
Falls Sie sich einbürgern lassen möchten, melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei Bünzen.
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Feuerwehr-Reglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte
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Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:
- Hauptwohnsitz
- Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde
der gesuchstellenden Person.
Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)
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Meldung Einzelanlass nach Gastgewerbegesetz
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Merkblatt "Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern während der Vegetationsruhe"Dateien:
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Merkblatt "Werterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen"
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Reglement Finanzierung der Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Tierkadaver)
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Reglement über die Errichtung eines Waldfonds
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Spartageskarte Gemeinde
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.
Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund:innen kaufen, desto tiefer der Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen (nicht nur an Einwohner:innen der eigenen Gemeinde bzw. Stadt) verkauft werden.
Auf www.spartageskarte-gemeinde.ch (Seite noch nicht aktiv) wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt. Zudem finden die Endkund:innen auf dieser Seite alle für sie relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung durch die Endkund:innen über diese Website ist jedoch nicht möglich, der Kauf erfolgt ausschliesslich über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wichtig für Endkund:innen ist, dass die Verfügbarkeitsanzeige mehrmals täglich aktualisiert wird und es vorkommen kann, dass das Kontingent für den gewünschten Reisetag seit der letzten Aktualisierung vollständig oder zum günstigsten Preis abverkauft wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.
Links: -
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Unentgeltliche Rechtsauskunft
Zeit:
18.30 - 19.30 Uhr
Muri
Gemeindehaus, Kommissionszimmer 2. Stock, jeden 1. Dienstag im Monat
Sins
Gemeindehaus, Sitzungszimmer EG, jeden 3. Dienstag im Monat
Dateien: -
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Unterhaltsreglement für die Meliorationswerke
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