Einwohnerdienste

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Bünzen ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Muri (KESB)

Familiengericht
Seetalstrasse 8
5630 Muri

Heimatausweis

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis muss bei der Abteilung Einwohnerdienste des Niederlassungsortes bestellt werden. Für die Bestellung eines Heimatausweises melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten oder verwenden das untenstehende Formular. Die Kosten betragen CHF 20.00. Der Heimatausweis ist auf max. fünf Jahre befristet.